WICHTIG: Vor Abschluss des Kaufvertrages muss der Vorstand über den bevorstehenden Pächterwechsel informiert werden. BIs zur Aufnahme der neuen Mitglieder in den KGV ist der Kaufvertrag lediglich schwebend wirksam.
Sollten Bedenken seitens des Vorstandes bezüglich der Neuaufnahme eines Mitglieds bestehen, die in der Person des Mitglieds liegen, so kann im Extremfall die Aufnahme in unseren Verein verweigert werden. Dies hätte zur Folge, dass der neue Pächter/das neue Mitglied die vereinseigenen Einrichtungen (Wasser- und Stromanschluss, Toiletten, nicht nutzen könnte.
Dadurch wäre Ärger vorbestimmt. Deshalb sprecht bitte mit uns!
Checkliste zum Pächterwechsel
Auftrag zur Wertermittlung
Kündigung
Zählerstände bei Pächterwechsel
Kaufvertragsentwurf